Elektronisches Handelsregister und E-Bilanz - Fluch oder Segen? am 22.11.2011

IHK Passau
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18:00 Uhr-22:00
Anmeldeschluss: 18.11.2011

Wirtschaftsjunioren Passau informieren sich zum elektronischen Unternehmensregister und zur E- Bilanz


Referent Prof. Dr. Hans- Peter Scharl, Vorsitzender Stefan Aigner, Stv. Vorsitzender Korbinian Faltner und Referent Anton Stockinger, Wirtschaftsprüfer (v.l.)

Viele Unternehmer kennen das elektronische Handelsregister seit seiner Einführung im Jahr 2007. Die Erfahrung zeigt, dass aber noch immer einem Teil der offenlegungspflichtigen Unternehmen nicht ausreichend bekannt ist, welche konkreten Unterlagen nunmehr veröffentlicht werden müssen. „Nicht selten ist auch unbekannt, welche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden können, um das Bilanzbild zu optimieren und insbesondere Rückschlüsse auf das Jahresergebnis zu erschweren.“, so Korbinian Faltner in seiner Begrüßung.

Daher sei es für die Wirtschaftsjunioren Passau ein Anliegen, ihre Mitglieder zu diesen Themen zu informieren und ihnen praktische Tipps an die Hand zu geben.
Als Referenten standen die beiden Passauer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hans- Peter Scharl und Anton Stockinger von der KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG Rede und Antwort.

Das elektronische Handelsregister und die verpflichtenden Veröffentlichungen im Unternehmensregister betreffen Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Personengesellschaften. „Gerade für Mitbewerber ist der Blick in das öffentlich zugängige elektronische Unternehmensregister mittlerweile Usus. „Da muss man schon aufpassen, was man als Unternehmen wie veröffentlicht“, stellte der Wirtschaftsprüfer Anton Stockinger klar. Ein Fallstrick sei oft, dass im Lagebericht Unternehmenszahlen zitiert werden, die vorher in der Bilanz durch eine legale Verdichtung bewusst umgangen wurden. Auch würden aus Unwissenheit oft Zahlen veröffentlicht, die gar nicht publizitätspflichtig sind.

Auf dieses Thema abgestimmt war auch der zweite Vortrag des Wirtschaftsprüfers Prof. Dr. Hans-Peter Scharl zur so genannten E- Bilanz.

Der Gesetzgeber hatte im Bürokratieabbaugesetz 2008 beschlossen, dass die Bilanz zukünftig beim Finanzamt in elektronischer Form einzureichen ist. „Kommt damit ein neues Bürokratiemonster auf die Unternehmen zu oder sind damit – wie eigentlich beabsichtigt – wesentliche Erleichterungen für alle Unternehmen verbunden?“ sei die berechtigte Frage vieler Unternehmer, so Prof. Dr. Scharl. Betroffen von dieser Änderung sind alle „Bilanzierer“ nicht jedoch die Einnahmen-Überschuss-Rechner. Grundsätzlich sind bereits die Jahresabschlüsse 2012 bzw. 2012/13 bei abweichenden Wirtschaftsjahren als E-Bilanz einzureichen. Unter Berücksichtigung einer Nichtbeanstandungsregelung für das erste Jahr  ist eine Verschiebung um ein Jahr möglich. Da die E-Bilanz auf einem von der Finanzverwaltung vorgegebenen Kontenrahmen (der sog. Taxonomie) beruht, muss spätestens 2013 die Buchhaltung im Unternehmen entsprechend angepasst werden, so Prof. Scharl.  Das Jahr 2012 sollte zur Vorbereitung genutzt werden.
Befragt nach den zu erwartenden Vor- und Nachteilen erklärte der Wirtschaftsprüfer: „Vorteile können sich ergeben, wenn durch die E-Bilanz Rückfragen seitens des Finanzamts zu Einzelpositionen der Bilanz entfallen; außerdem ist zu erwarten, dass betriebswirtschaftliche Analysen im Rahmen von Betriebsvergleichen aufgrund der einheitlichen Datenbasis aussagekräftiger werden. Neben den zu erwartenden Kosten wird es sich für manchen Unternehmer als nachteilig erweisen, wenn die Betriebsprüfungen durch das elektronisch aufbereitete Zahlenmaterial noch zielgerichteter „steuerliche Problembereiche“ lokalisieren. Aber das war ja mit ein Hauptgrund für die Einführung der E-Bilanz.“

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